Bundesland Niedersachsen

08/05/2021 | Press release | Distributed by Public on 08/05/2021 09:02

Landeswahlausschuss weist Beschwerde zurück

HANNOVER. Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses des Wahlkreises 53 (Göttingen) befasst.

Die Landeswahlleiterin, Ulrike Sachs, teilt mit, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Kreiswahlvorschlags Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis 53 (Göttingen) zurückgewiesen wurde.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Kreiswahlvorschlags wegen Formfehler hatte keinen Erfolg.