Stadt Villingen-Schwenningen

05/06/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/06/2024 10:05

Stadt und KIKRiPP im Austausch bezüglich vertraglicher Inhalte

Oberbürgermeister Jürgen Roth kam heute mit der Geschäftsführung der KIKRiPP zu einem Austausch zusammen, indem es darum ging, die unterschiedlichen Auffassungen zu vertraglichen Fragen zu klären. Hintergrund sind erhebliche Rückforderungsansprüche von Seiten der Stadt an den freien Träger.

Freie Träger, die mit der Stadt einen Vertrag schließen, können aus zwei Vertragsmodellen wählen - neben den Betriebskosten werden entweder die Mietkosten oder die Investitionskosten von der Stadt erstattet. Die Vertragsgrundlage der KIKRiPP ist das Modell der Erstattung von Mietkosten neben den üblichen 100% erstattungsfähigen Betriebskosten, darunter fallen Personalkosten, Sach- sowie Verwaltungskosten. Dieser Vertrag wurde 2017 mit der Geschäftsführung der KIKRiPP geschlossen. Eine Vermischung beider Modelle ist nicht möglich. In diesem Fall wird der Mietzins erstattet und nicht die Investitionen. Dadurch hat sich eine hohe Summe an Rückforderungen ergeben, auf die die Stadt nicht einfach verzichten kann.

Am gemeinsamen Ziel, der Erhalt der Kita KIKRiPP mit 92 Plätzen, halten die beiden Vertragsparteien weiterhin fest. Die Stadt wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Zahlungsverpflichtungen so lange aussetzen, bis eine endgültige Klärung, die gegebenenfalls juristisch erfolgen muss, erreicht wurde.

"Somit ist die Fortführung der KIKRiPP bis auf weiteres möglich", so OB Roth.