Landkreis Heidenheim an der Brenz

04/29/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2024 09:46

Erste förmliche Beteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie 2025

Von Montag, 6. Mai 2024 bis einschließlich Sonntag, 30. Juni 2024 läuft die erste Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 für die Region Ostwürttemberg (Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis).

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Wesentliche Planungsgrundlage für die Teilfortschreibung sind der bestehende Teilregionalplan Erneuerbare Energien aus dem Jahr 2014 und die Zielsetzungen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 sowie die Vorgaben aus der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht vor, 2% der jeweiligen Regionsfläche für Wind- und Solarenergie-Gebiete zu sichern.

Bereits seit Herbst 2023 wurde seitens der Verbandsverwaltung eine intensive informelle Abstimmung mit allen Kommunen der Region sowie mit ausgewählten Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Darüber hinaus gab es für das politische Gremium des Regionalverbandes und kommunale Vertreterinnen und Vertreter im Rahmen von zwei Regionalkonferenzen einen informellen Wissenstransfer zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region.

Der Planentwurf, zu dem die Öffentlichkeit Stellung nehmen kann, umfasst 30 neue Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen, die 4.537 ha der Regionsfläche Ostwürttembergs und damit 2,1% regionale Fläche einnehmen. Die bereits bestehenden Vorranggebiete der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2014 bleiben unverändert und werden übernommen.

Zu Beginn des Beteiligungszeitraums sind drei Bürgerinformationsveranstaltungen in der Region Ostwürttemberg geplant, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger über das aktuelle Planverfahren informieren und Fragen stellen können. Der Austausch an Info-Punkten bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Detail über einzelne Vorranggebiete zu erkundigen.

Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

6. Mai: Speratushaus Ellwangen, Freigasse 5 in 73479 Ellwangen (Jagst)
7. Mai: Congress Centrum Stadtgarten (CCS) Schwäbisch Gmünd, Rektor-Klaus-Straße 9 in 73525 Schwäbisch Gmünd. Diese Veranstaltung wird zudem auch als Live-Stream angeboten werden.
8. Mai: Konzerthaus Heidenheim, Alfred-Bentz-Str. 6 in 89522 Heidenheim an der Brenz

Beginn ist jeweils 18 Uhr. Um Anmeldung wird gebeten. Die Links zur Anmeldung sind auf der Homepage des Regionalverbands Ostwürttemberg www.ostwuerttemberg.org zu finden.

Die Planungsunterlagen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalplans Ostwürttemberg, die zur Beteiligung gem. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz ausliegen, können von allen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes, Bahnhofplatz 5, Schwäbisch Gmünd sowie bei den Landratsämtern Heidenheim und Ostalbkreis während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen digital auch auf der Homepage des Regionalverbandes Ostwürttemberg unter https://www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/teilfortschreibungen/erneuerbare-energien-2025/teilfortschreibung-windenergie-2025/ zur Verfügung. Hier finden Interessierte zusätzlich einen Kurzfilm zur Rolle der Regionalverbände "Von der Flächenreservierung zum Windpark".

Zu dem Planentwurf (Plansätze, Lageplan), dessen Begründung und dem Umweltbericht können alle Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg bis spätestens 30. Juni 2024 schriftlich, per E-Mail an [email protected], elektronisch über die Beteiligungsplattform https://beteiligung-regionalplan.de/ostwuerttemberg-wind oder zur Niederschrift Stellung nehmen.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband Ostwürttemberg prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Weitere Informationen zu aktuellen Themen werden regelmäßig veröffentlicht unter: www.ostwuerttemberg.org

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