General Customs Directorate of Germany

04/26/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/26/2024 01:12

Leistungsbetrug lohnt sich nicht

Leistungsbetrug lohnt sich nicht

Osnabrück, 26. April 2024

900 Euro Geldstrafe für rund 660 Euro zu viel erhaltene Leistungen

30 Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Nienburg für einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Nienburg aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im April 2023 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 660 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.