Bundesland Saarland

05/21/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/21/2024 10:33

Hochwasser: Landesregierung stellt Eckpunkte für Hilfen vor

Medieninfo vom:PressRelease vom 21.05.2024 | Staatskanzlei| Finanzen, Wasser

Hochwasser: Landesregierung stellt Eckpunkte für Hilfen vor

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat Eckpunkte für finanzielle Hilfen nach dem verheerenden Hochwasser vorgestellt.

Im Anschluss an eine außerordentliche Sitzung des Ministerrats zog die Regierungschefin im Anschluss an eine Sitzung des Ministerrats in einer Pressekonferenz zudem eine erste Zwischenbilanz der Hochwasserkatastrophe gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landkreistages (LKT) Landrat Udo Recktenwald und dem Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT) Oberbürgermeister Jörg Aumann.

"Die Saarländerinnen und Saarländer, die ihr Hab und Gut verloren haben, bekommen heute Klarheit, wie ihnen geholfen wird. Das ist nach der Phase der akuten Gefahrenabwehr ein wichtiger Schritt. Wir lassen niemanden im Regen stehen, weder wortwörtlich noch finanziell", sagte Ministerpräsidentin Rehlinger.

Die drei Säulen der finanziellen Hilfe

Die finanziellen Hilfen von Landesregierung, Landkreisen und Städten und Gemeinde bestehen aus drei Säulen.

Die Anträge werden an die betroffene Kommune gestellt und gemeinsam mit dem Landkreis abgewickelt. Im Laufe der Woche wird der Ministerrat die fertigen Richtlinien beschließen sobald das Antragsverfahren mit der kommunalen Familie abgestimmt ist. Anträge sollen voraussichtlich noch im Laufe der Woche möglich sein. Das Land übernimmt 50 Prozent, der Landkreis 25 Prozent und die Städte und Gemeinden ebenfalls 25 Prozent der finanziellen Kosten.

1. Elementarschädenrichtlinie

Die bestehende Richtlinie von 2020 greift bei großen und elementaren Schäden, sofern man bedürftig ist. Sie blieb im Kern unverändert, wurde aber an einigen Stellen vereinfacht und Schwellen abgesenkt.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben. Als Elementarschaden gilt bereits ein Schaden ab 5.000 Euro (Absenkung von ehemals 20.000 Euro).

Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elementarschadenleistung: Der Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen. Der Nachweis darüber erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die als Richtwert mindestens bei 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.

2. Hochwasserhilfe

Sie tritt als niedrigschwellige Pauschalunterstützung neben die Elementarschädenrichtlinie.

Hier sind 1.000 Euro Schadensersatz pro Haushalt möglich.

Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet lag und auch tatsächlich betroffen war. Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden mindestens so hoch wie die beantragte Hochwasserhilfe ist.

3. Härtefallregelung

Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.

Jörg Aumann, Präsident des SSGT: "Landesregierung, Landkreise und Städte und Gemeinden sitzen jetzt alle im gleichen Boot. Wir wollen und müssen nun unbürokratische Hilfe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Ich danke Ministerpräsidentin Rehlinger dafür, dass sie das

Heft des Handelns so schnell in die Hand nimmt. Die Kommunen unterstützen die Initiative, damit den Menschen schnellstmöglich geholfen werden kann."

Udo Recktenwald, Vorsitzender des Landkreistages, ergänzt: "Schnell und unkompliziert müssen wir den Menschen, deren Hab und Gut durch die Wassermassen zerstört und beschädigt wurde, helfen. Denn hier stehen Existenzen auf dem Spiel. In enger Abstimmung mit den Kommunen und dem Land werden wir diese Hilfen auch schnellstmöglich verteilen und dabei auf bereits bewährte Strukturen zurückgreifen, wie etwa 2018, als Unwetter zu massiven Schäden führten und wir gemeinsam das Maßnahmenpaket rasch umsetzen konnten. Dies spricht für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land, Landkreisen und Kommunen. Auch möchte ich mich nochmals besonders bei allen Hilfsorganisation bedanken, die Tag und Nacht im Einsatz sind, um unseren Bürgerinnen und Bürgern zu helfen."

Medienansprechpartner

Julian Lange
Regierungssprecher

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken