Landeshauptstadt Potsdam

04/17/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/17/2024 07:49

153 | Waschbären in Potsdam: Tipps und Hilfe von der unteren Jagdbehörde

Pressemitteilung Nr. 153 vom 17.04.2024 Waschbären in Potsdam: Tipps und Hilfe von der unteren Jagdbehörde

Vermehrt Anfragen aufgrund von Waschbären auf privaten Grundstücken in Potsdam
© pixabay/alexas fotos
17.04.2024

In den vergangenen Wochen sind vermehrt Anfragen bei der unteren Jagdbehörde aufgrund von Waschbären auf privaten Grundstücken eingegangen. Aus diesem aktuellen Anlass informiert die untere Jagdbehörde darüber, wie sich Betroffene verhalten sollten und wo sie Hilfe bekommen können. Bereits seit einigen Jahren kommt es in Potsdam vermehrt zum Auftreten von Wildtieren in unserer unmittelbaren häuslichen Umgebung. Dazu zählen auch Waschbären. Wenn die Dämmerung hereinbricht, wagen sie sich aus ihrem Versteck und gehen im Schutz der Dunkelheit auf die Jagd.

Dazu Ilona Hönes, Bereichsleiterin Allgemeine Ordnungsangelegenheiten: "Sie plündern Mülltonnen, durchwühlen Blumenbeete und dringen in Dachböden und Wohnräume ein. Sie haben gelernt, dass ihnen in der Stadt wenig Gefahr droht und daher die Scheu vor dem Menschen weitgehend verloren. Dabei können sie großen Schaden anrichten, deren Beseitigung für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks nicht selten hohe Kosten verursacht."

Was also tun, wenn sich ein Waschbär im Haus oder im Garten aufhält?

Waschbären unterliegen im Land Brandenburg dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass nur ein Jäger die Tiere einfangen oder gar töten darf.

Da es sich bei den Waschbären um jagdbares Wild handelt und in befriedeten Bezirken eine Genehmigung zur Jagd notwendig ist, informieren Sie daher immer die untere Jagdbehörde. Außerhalb der Erreichbarkeit wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Waschbären stehen zwar nicht unter Naturschutz und es ist auch keine Schonzeit für Waschbären festgelegt. Dennoch dürfen Elterntiere, die für die notwendige Aufzucht der Jungtiere verantwortlich sind, in den Setz- und Brutzeiten nach § 22 Bundesjagdgesetz bis zum Selbständig werden der Jungtiere nicht bejagt werden.

Was ist verboten

  • Fallenstellen (wird sowohl als eine Ordnungswidrigkeit als auch als Straftatbestand der Wilderei geahndet)
  • Auslegen von Gift
  • eigenmächtiges Töten
  • Füttern von Waschbären

Wie kann man den Waschbären das Leben erschweren

  • keine Essensreste im Freien liegen lassen. Speisereste wie Brot, Grillgut, Fisch etc. nicht auf den offenen Kompost geben.
  • Abfallbehältnisse und geschlossene Komposter sichern (Deckel mit Stein beschweren, Spanngurt etc.).
  • Sollten Waschbären in Gebäude eingedrungen sein, die Zugangswege versperren, sich dabei aber versichern, dass der Waschbär nicht noch im Gebäude ist.
  • Vergrämungsmaßnahmen: Auslegen von Toilettensteinen, Mottenkugeln oder Lavendelsäckchen. Dabei gilt je intensiver der Geruch desto besser die Wirksamkeit

Gern berät die untere Jagdbehörde der Landeshauptstadt Potsdam im Bereich Allg. Ordnungsangelegenheiten betroffene Bürgerinnen und Bürger. Dazu können Sie sich per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0331 289-1589 bzw. -1586 wenden. Im Jahr 2023 sind dazu mehr als 64 Anfragen bei der unteren Jagdbehörde eingegangen.