Landeshauptstadt Hannover

03/22/2024 | Press release | Distributed by Public on 03/22/2024 03:21

Stadt erinnert an „Spielregeln“ für das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen und an Grillverbot am Altwarmbüchener See

Mit zunehmenden Temperaturen im Frühjahr steigen im öffentlichen Raum wieder vermehrt Bratwurst- und ähnliche Röstdüfte in die Nase. Mit Rücksicht auf andere Nutzer*innen und unter Einhaltung der unveränderten "Spielregeln" ist das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen auch weiterhin grundsätzlich geduldet. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet wird. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Schließlich ist die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen - gegebenenfalls mit dem Hausmüll im Wohnumfeld.

Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Stadtpark und Berggarten). Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich drauf hin, dass am Altwarmbüchener See - entgegen landläufiger Meinung - das Grillen sowie das Entzünden offenen Feuers verboten sind. Grund ist, dass der Bereich zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört.

Weitere Informationen zum Grillen im öffentlichen Raum bietet das Internet unter www.hannover.de, Suchwort "Grillen".